Wichtige Informationen

  • Eine Wiedervorstellung ist einmal im Quartal notwendig.
  • Bitte beachten Sie, dass wir Rezepte nur nach Vorlage einer gültigen elektronischen Gesundheitskarte herausgeben.
  • Bei Medikamenten, die von unserer Praxis noch nie verordnet wurden, bitten wir Sie vorab in unsere Sprechstunde zu kommen.
  • Wir schreiben Ihnen eine e-Mail, wenn Ihr e-Rezept ausgestellt wurde. (in der Regel am folgenden Werktag)
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